Wir bedanken uns sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung bei der vergangenen KZVB-Wahl 2022. „Wir tun was“ für Sie – nehmen Sie uns beim Wort!

Ihr FVDZ und Vereine

„Wir tun was“ – lautet der Slogan des FVDZ-Wahlprogramms für die KZVB-Wahl 2022. Bürokratieabbau und Stärkung der Zahnarztpraxen sind die zwei zentralen Themen des Programms.

Im Juni wird die Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) gewählt. Es gilt, künftig 45 Delegiertenplätze zu besetzen. Die gewählte Vertreterversammlung wählt auf ihrer konstituierenden Sitzung Versammlungsleitung und Vorstand.

Landesvorstand FVDZ Bayern
Der Landesvorstand des FVDZ Bayern: Dr. Jens Kober, Dr. Romana Krapf und Dr. Thomas Sommerer

Verordnungsgeber, Gesetzgeber, Krankenkassen nehmen immer mehr Einfluss auf die Zahnmedizin im Allgemeinen und die Zahnarztpraxis im Besonderen. Der FVDZ Bayern setzt sich ein, Gestaltungsspielräume zu nutzen, wo immer möglich. Der bayerische Weg ist dabei bundesweit einzigartig und hat sich besonders in der Coronakrise gezeigt. Die bayerischen Zahnärzte wurden beim Impfen priorisiert – dank der freiverbandlich geführten KZV deutlich früher als in anderen Bundesländern. Der FVDZ sitzt bei vielen Themen im bayerischen Gesundheitsministerium mit am Verhandlungstisch: Jüngstes Beispiel ist der Bayerische Demenzpakt 2020, der coronabedingt erst 2021 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Gestaltungsspielräume für die Zahnarztpraxis nutzen heißt für den FVDZ Bayern, selbstverwaltungsübergreifend (also KZVB und BLZK gemeinsam) im engen Kontakt mit Behörden und Ministerien in Sachen Praxisbegehung, um unsinnige und damit zeitraubende Vorgaben der Gewerbeaufsichtsämter im Vorfeld zu besprechen und auszuräumen (siehe auch Bürokratieabbau).

Der FVDZ wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass der bayerische Weg bei Hygiene, QM, Röntgen-Fachkunde, Honorierung beschritten wird und die Entlastung der Praxis und mehr Spielraum für die Behandlerin und den Behandler beinhaltet.

Impfpriorisierung für Bayerns Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Zahnärzte und ihr Personal wurden von der Staatregierung sowohl bei den mrNA-Impfstoffen als auch beim neuen Impfstoff Novavax priorisiert – dafür hat sich die freiverbandlich geführte KZV bei Staatminister Holetschek eingesetzt. Im März 2022 hat die KZVB den Gesundheitsämtern den aktuellen Stand bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemeldet. Bis dahin wurde die Thematik intensiv und beinahe unablässig mit Gesundheitsministerium, Politik und mit Gremien außerhalb Bayerns diskutiert.

Die kontinuierliche Anpassung und Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist nicht erst seit der volumenneutralen Umsetzung der GOZ 1988 auf die GOZ 2012 Thema des FVDZ. Punktwert-Anhebung und Inflationsausgleich fordert der FVDZ mantraartig in allen Gremien – auf Bundes- und auf bayerischer Ebene. Gleichzeitig zeigt er nach 33 Jahren Stillstand den bayerischen Zahnärzten über die BLZK rechtssicher auf, welche Möglichkeiten in der GOZ genutzt werden können: §2 (abweichende Vereinbarung, Verlangensleistung), §5 (Steigerungsfaktor) und §6 (Analogie, Zugriff auf GOÄ).

Aufgrund der offensichtlichen, fortgesetzten Missachtung des Verordnungsgebers, seiner Verpflichtung zum Interessenausgleich zwischen Zahnarzt und den zur Zahlung verpflichteten Kostenträgern nachzukommen, die aus dem Zahnheilkundegesetz vorgegeben sind, ist der Berufsstand darauf angewiesen, sich selbst zu helfen. Der FVDZ gibt dazu über seine Analogliste Hilfe zur Selbsthilfe und zeigt mit der FVDZ Bayern-Tabelle 2022, welche betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten bei BEMA, GOZ und GOÄ zur Verfügung stehen. Ziel muss es aber sein, über die Gremien auf Bundesebene (BZÄK, KZBV, FVDZ) eine Anhebung des Punktwertes zu erreichen.

Verleihung des goldenen Kaktus

Der FVDZ Bayern hat ein Auge auf die Abrechnungsmentalität der privaten Krankenversicherungen (PKVen) und Beihilfestellen in Bayern und übt öffentlich Kritik, wenn er restriktives Abrechnungsverhalten feststellt. 2021 analysierte er gemeinsam mit der ABZ ZR das Erstattungsverhalten von PKV und Beihilfe in jedem Abrechnungsquartal. Ende des Jahres verlieh der Verband den goldenen Kaktus an die Bayerische Versicherungskammer für die meisten Beanstandungen im Jahr 2021.

Der FVDZ Bayern ist über seine KZV-Vorsitzenden an der Arbeitsgemeinschaft „Bürokratieabbau“ des Bayerischen Gesundheitsministeriums beteiligt, die von den bayerischen Zahnärzten mit angeschoben worden ist. Das Ministerium hat erkannt, dass die niedergelassenen Heilberufe besonders von der Bürokratisierung in ihren Praxen betroffen sind.

Ziel des FVDZ Bayern ist es, dass die Zahnärztin/der Zahnarzt den Hauptteil der Zeit ihren/seinen Patienten widmen kann und nicht im Bürokratiesumpf versinkt. Der Zahnarzt soll hauptsächlich das tun, was er am besten kann: seine Patientinnen und Patienten gut behandeln.

Keine Puffertage

Zum ersten Mal seit Jahrzehnten hat es von 2017 bis 2022 keine Puffertage in Bayern gegeben und somit war die volle Auszahlung der rechtmäßigen Honorare gewährleistet.

Seit 2017 steigen die KCH-Punktwerte deutlich im Vergleich zur Vorgänger-KZV: um 14,2 Prozent. 2021 waren es 5,5 Prozent mehr als der Verbraucherpreisindex! Insgesamt hat die freiverbandlich geführte KZV eine Punktwertsteigerung von 18 Prozent in den vergangenen sechs Jahren erreicht. Mehrleistungen wurden seit 2017 zu 100 Prozent ausbezahlt.

Der seit 2017 geltende HVM hat seine Wirksamkeit dahingehend entfaltet, dass keinem Zahnarzt in Bayern ein einziger Cent gekürzt worden ist.  Ziel ist es, Puffertage auch weiterhin zu verhindern. Das ist nur mit Verhandlungsgeschick zu erreichen.

Für 2022 sind bereits alle Verträge mit den Krankenversicherern ohne Budgetbeschränkung erfolgreich abgeschlossen worden.

Mit einem Anteil von über 60 Prozent beginnen mehr Frauen als Männer ein Zahnmedizinstudium. Kaum ein anderes Studium und späterer Beruf sind so gleichberechtigt zu leben. Durch die Förderung der freiberuflichen Tätigkeit, die der Freie Verband in der Präambel seiner Satzung verankert hat, wird eine gute Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf angestrebt.

Der Freie Verband sieht durch die Förderung der berufspolitischen Bildung eine gute Chance, den Anteil der Frauen in der Selbstverwaltung und Verbandstätigkeit zu erhöhen. Aufgrund des Geschlechterverhältnisses beim Studienbeginn ist dieser Ausgleich innerhalb der Selbstverwaltung eine wichtige Aufgabe der zukünftigen Verbandstätigkeit.

Stichwort Bürgerversicherung

Die Hauptversammlung des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte hat 2021 zum wiederholten Male die Einführung einer Bürgerversicherung/Einheitsversicherung abgelehnt und forderte den Gesetzgeber auf, das duale System von GKV und PKV beizubehalten und weiterzuentwickeln.

Durch die Einführung der Bürgerversicherung wird die private Vollversicherung abgeschafft und das Gesundheitssystem insgesamt auf das nicht demographiefeste Umlageverfahren umgestellt; die Bürgerversicherung ist nicht geeignet, die zukünftig steigenden Kosten der Versorgung nachhaltig zu stabilisieren.

Die Verbreiterung der Einnahmebasis und die Einführung einer Zwangsmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verzögern allenfalls kurzfristig weitere Beitragssatzsteigerungen. Außerdem gewährleistet das bisherige duale System in entscheidender Weise die Einführung und Umsetzung von Innovationen in der gesundheitlichen Versorgung zum Nutzen der Patientinnen und Patienten.

Im März 2019 wurde das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) beschlossen und mit ihm auch eine Regelung, die künftig den ungebremsten Zugang versorgungsfremder Investoren in der zahnärztlichen Versorgung begrenzen soll. Darüber hinaus wurden im TSVG konkrete Verbesserungen für Patienten und Zahnarztpraxen, wie die die Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz und Abschaffung der Degression, festgeschrieben. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßt insbesondere die Maßnahmen zur Beschränkung der Gründungseigenschaften zahnärztlicher Medizinischer Versorgungszentren (Z-MVZ) als einen Schritt in die richtige Richtung.

Das Mitte 2015 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hatte die Gründung arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) ermöglicht. Auf der Hauptversammlung 2018 haben sich die Delegierten mit einer „Roten Karte“-Aktion gegen diese Entwicklungen positioniert. Gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Bundeszahnärztekammer vertritt der FVDZ gegenüber der Politik die Position, dass für den Zugang von Finanzinvestoren strengere Reglementierungen gelten sollten.

Der FVDZ Bayern unterstützt insbesondere Einzelpraxen, die die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung sichern helfen.

Die Digitalisierung ist seit Jahrzehnten in den Zahnarztpraxen etabliert. Nahezu keine Praxis verzichtet auf digitale Dokumentation. Der überwiegende Teil der Zahnarztpraxen setzt auf digitale Röntgentechnik. Von der digitale CAD/CAM-Technik bis hin zur dreidimensionalen Implantatplanung mit Computer unterstützter Implantation (guided Implantation) ist der digitale Workflow alltäglich im zahnärztlichen Wirken.

Kritisch sieht der Freie Verband dagegen die von staatlicher Seite aufgedrückte Telematikinfrastruktur (TI).  Digitale Datenverwaltung im Gesundheitswesen ist nur sinnvoll, wenn es den Patientinnen und Patienten nutzt. Dabei ist oberste Priorität der Datenschutz. Solange dieser nicht zu 100 Prozent gewährleistet ist, sind Gesundheitsdaten in Zeiten von Cyber-Kriminalität überaus risikobehaftet.

Der Freie Verband unterstützt das Ziel einer sicheren digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. Vor Einführung neuer TI-Komponenten muss eine umfangreiche Testphase die Praxistauglichkeit und Datensicherheit beweisen. Andernfalls führt es zu einer massiven Belastung des Praxisablaufes und diese Zeit fehlt zur Behandlung der Patientinnen und Patienten. Die Kosten der vorgeschriebenen Anbindung an die TI-Strukturen, des Betriebes und der zusätzlich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind den Praxen zu erstatten.

Der FVDZ fordert einen Reset der TI mit einem Moratorium, welchen Vorteil die Technik bringen kann.

TI-Unterschriften für die Verlängerung der Testphase

Der FVDZ Bayern hat die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte im Dezember 2021 aufgefordert, sich an der Petition: einjährige Testphase für alle TI-Anwendungen zu beteiligen. Der Aufruf war erfolgreich. Es kamen 53.751 Unterschriften zusammen – was für die Petition im Deutschen Bundestag reicht. In der Folge legte das Bundesgesundheitsministerium die Umsetzung von e-Rezept und eAU auf Eis.

Digital Dentistry in Pandemiezeiten

In 2021 hat das Studium unter Pandemiebedingungen an vielen Universitäts-Standorten zu einem Ausfall praktischer Lehre geführt. Das Studierendenparlament des FVDZ hat mit dem „Digital Dentistry Day“ für Studierende einen Ausgleich zu geschaffen.

Die erste Veranstaltung fand mit 500 Anmeldung einen großen Anklang. Ein eintägiger Webkongress im Namen des Zahnmedizinstudiums. Im März 2022 folgte der Digital Dentistry Day 2.0.

„Die (zahn-) ärztliche Selbstverwaltung ist näher am Leistungsgeschehen als jede Fremdverwaltung. Die Betroffenen können ihre Angelegenheiten am besten selbst regeln. Staatliche Eingriffe sind auf das Setzen von Rahmenbedingungen zu beschränken.“

So steht es in der Resolution, die die Hauptversammlung des FVDZ im Jahr 2021 verabschiedet hat. Alle bayerischen Delegierten haben dieser Resolution einstimmig zugestimmt.

Die staatliche Einflussnahme in die bestehende Selbstverwaltung ist nicht erst seit dem Selbstverwaltungsstärkungsgesetz (SVSG) eindeutig und zeigt ein Misstrauen gegen gewachsene Strukturen. Der FVDZ sieht in einer liberalen Selbstverwaltung den Grundstein für das Fortbestehenden einer hochwertigen medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Überaus wichtiger Nebeneffekt für den Staat: Selbstverwaltungen sparen Geld.

Der Freie Verband hat ein Studierendenparlament (https://stupa.fvdz.de/), das in Paragraph 3 Abs. 2 der Satzung verankert ist. Die zukünftigen jungen Kolleginnen und Kollegen werden durch dieses Parlament an die berufspolitische Arbeit herangeführt, um zukünftig die Selbstverwaltung zu stärken. Viele Vorschläge des Studierendenparlaments fließen in Entscheidungen der Hauptversammlung ein. Hier sind die Themenbereiche der „neuen Approbationsordnung“ und „Green dentistry“ beispielhaft.

Das große Ziel des FVDZ war und ist der Erhalt der Freiberuflichkeit.  Die Freien Berufe sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Sie sind in Bayern ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Arbeitsplatzgarant. Hohe Qualitätsstandards sorgen im zahnmedizinischen Bereich für ein hohes Maß an Versorgungsstabilität. Nur die freie Berufsausübung gewährleistet das notwendige Vertrauensverhältnis, damit Patienten und Zahnärzte selbstbestimmt und frei von Einflüssen Dritter individuelle und bedarfsgerechte Therapieentscheidungen treffen können.

Auch die angestellten Zahnärzte müssen in ihrer fachlichen Unabhängigkeit gegenüber wirtschaftlichen Interessen gestärkt werden.